Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Scheinselbständige
Verlassen Sie sich auf unsere fachkundigen Antworten zu allen Fragen des Arbeitsrechts, zu Elternzeit und Mutterschutz aber auch Mobbing und Diskriminierung.
Prozessvertretung
Wir vertreten Sie als Arbeitnehmer deutschlandweit in allen Verfahrensarten und Rechtszügen vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
So haben wir 2010 bundesweit mit Erfolg über 300 Verfahren vor den Arbeitsgerichten, insbesondere Kündigungsschutzklagen, für unsere Mandanten geführt.
Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst. Deshalb rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wenn möglich, unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Kündigungsschutz
Wir vertreten Sie in sämtlichen Verfahren im Zusammenhang mit außerordentlichen oder ordentlichen Kündigungen, sowohl aus betriebsbedingten, als auch aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen.
Für einvernehmliche Beendigungen verhandeln und gestalten wir Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträge. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen helfen wir Sperrzeiten, Ruhenszeiträume oder sonstige Probleme bei der Zahlung von Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Kosten
Die Beratung rechnen wir je nachdem was für Sie günstiger ist, entweder nach Aufwand oder nach den Honoraren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Wir sind in der Lage Ihnen Ihre Kosten jederzeit auch im Vorfeld konkret zu benennen. Fragen sind immer willkommen, halten Sie sich nicht zurück.
Prozesskostenhilfe
Haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe? Wir beraten Sie hierzu gerne, geben Ihnen die nötigen Unterlagen zur Hand und helfen Ihnen bei der Beantragung.

