Franziska Voltolini
Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst und Personalvertretungsrecht,
ist seit dem Jahr 2000 auf Arbeitsrecht spezialisiert. Nach ihrer Tätigkeit in unserer Arbeitsrechtskanzlei im Jahr 2003, war sie am Lehrstuhl für Arbeitsrecht an der Universität Konstanz für Professor Dr. Boecken tätig und hat ihre Dissertation zum Thema „Die Nachweispflicht des Arbeitgebers im Hinblick auf tarifvertragliche Ausschlussfristen“ gefertigt.
Als Arbeitsrechtlerin berät Frau Voltolini in unserer Kanzlei überwiegend Personalräte, Gesamtpersonalräte und Hauptpersonalräte in Fragen zum Personalvertretungsrecht vor dem Verwaltungsgericht. Weitere Spezialgebiete sind die Befristung im Arbeitsrecht oder Fragen zu Tarifvertrag und Öffentlichem Dienst.
Zudem unterstützt sie Lorenz Mayr in arbeitsrechtlichen Projekten mit Ihrem wissenschaftlichen Hintergrund.
Frau Voltolini ist Mitglied im „Forum Junge Anwaltschaft des DAV“.

